Pressemitteilung des NGVT* NRW e.V. anlässlich der Veröffentlichung des Entwurfs des Selbstbestimmungsgesetzes am 9.5.2023
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Seit Jahrzehnten fordern Trans*-Organisationen und Trans*-Aktivist*innen die Abschaffung des Transsexuellengesetzes (TSG) von 1981, welches bereits in großen Teilen vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wurde. Auch der Vorstand des NGVT* NRW, des Landesverbands der Trans*-Gruppen in Nordrhein-Westfalen, vertritt diese Forderung und begrüßt entsprechend die geplante Neuregelung von Vornamens- und Personenstandsänderung durch das Selbstbestimmungsgesetz. Bereits im Juni vergangenen Jahres hatten Bundesfamilienministerin Lisa Paus und Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann die Eckpunkte des kommenden Selbstbestimmungsgesetzes vorgestellt. Auf den ausgearbeiteten Gesetzesentwurf musste nun lange gewartet werden. Nun ist der Referent*innenentwurf des „Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften“ endlich veröffentlicht worden und die Beteiligung der Fachverbände hat begonnen.
„Grundsätzlich begrüßen wir die Abschaffung des TSG und die Einführung eines Selbstbestimmungsgesetzes selbstverständlich. Endlich soll die Änderung des Vornamens und Geschlechtseintrags durch einen Antrag beim Standesamt möglich sein, ohne den bisherigen Weg über ein Gericht mit der trans*feindlichen Gutachtenregelung aus dem TSG. Dennoch gibt es einige Punkte, die aus unserer Sicht verbessert werden müssen”, so der Vorstand des NGVT* NRW. „Besonders im Vergleich zum Eckpunktepapier enthält der Gesetzesentwurf viele Regelungen, die nicht die Selbstbestimmung von trans* und nicht-binären Menschen stärken, sondern den in den vergangenen Monaten lautstark herbeigeredeten Szenarien eines angeblichen Ausnutzens des Gesetzes unangemessen viel Raum geben“, so der Vorstand weiter. Der drängendste Änderungsbedarf besteht jedoch nach Ansicht des NGVT*-Vorstands weiterhin im Hinblick auf die im Entwurf enthaltene Einschränkung der Selbstbestimmung für Minderjährige ab 14 Jahren, die schon im Eckpunktepapier enthalten war.
Altersgrenze
Laut dem Gesetzesentwurf ist vorgesehen, dass minderjährige Jugendliche ab 14 Jahren zwar selbst beim Standesamt die Erklärung zur Änderung ihres Vornamens und/oder Personenstands abgeben können, jedoch nur mit Zustimmung der Sorgeberechtigten. Sollten diese nicht zustimmen, kann ein Familiengericht eingeschaltet werden.
Der Vorstand des NGVT* NRW hält das die Notwendigkeit der Zustimmung der Sorgeberechtigten für eine unangemessene Einschränkung der Selbstbestimmung von Jugendlichen zwischen 14 und 17 Jahren: „Ab dem 14. Lebensjahr kann jede jugendliche Person selbst und ohne Mitspracherecht der Eltern über die eigene Religionszugehörigkeit entscheiden – das ist im Gesetz über die religiöse Kindererziehung geregelt, welches Artikel 14 der UN-Kinderrechtskonvention folgt. Auch sind Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr sowohl grundrechtsmündig als auch prozessfähig. Warum sollten Eltern Namens- und Personenstandsänderungen zustimmen müssen?” Auch der Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes, Heinz Hilgers, ist der Ansicht, dass junge Menschen ab 14 Jahren selbstbestimmt über ihre, auch juristische, Geschlechtszugehörigkeit entscheiden können sollten.
Viel wichtiger ist es auch, dass Strukturen geschaffen und gefördert werden, die Sorgeberechtigte, Kinder und Jugendliche angemessen beraten. Das Eckpunktepapier des BMFSFJ und des BMJ sieht vor, dass dafür auch auf „Beratungsangebote einschlägiger Vereine und Verbände hingewiesen werden” soll. Momentan werden viele dieser Beratungsangebote jedoch entweder ehrenamtlich durchgeführt oder sind bereits jetzt schon chronisch überbucht. „Das liegt auch an den viel zu kurzen Förderzeiträumen vieler solcher Projekte, die sich von einer einjährigen Förderung zur nächsten hangeln. Um die Beratungsstruktur zu gewährleisten, die die Ministerien vorsehen, sollte es da unbedingt ein Umdenken hin zu langfristigen Förderungen dieser Stellen geben. Nur so kann endlich eine Hauptamtlichkeit in der Beratungsstruktur etabliert werden und qualifizierte Arbeitskräfte können durch finanziell sichere Arbeitsbedingungen gewonnen werden,” betont der NGVT*-Vorstand.
Sperrfrist und Wartezeit
Die Sperrfrist von einem Jahr, die laut dem Entwurf die Ernsthaftigkeit des Änderungswunsches sicherstellen soll, hält der Vorstand des NGVT* NRW für ein falsches und unsinniges Signal. So ist selbst auf der Website „Fragen und Antworten zum Selbstbestimmungsgesetz“ des BMFSFJ zu lesen, dass die gesellschaftlichen und sozialen Hürden eines Trans*-Coming-Outs so hoch sind, dass Menschen diesen Schritt so oder so wohlüberlegt gingen und nicht aus einer Laune heraus. „Mit einer solchen Klausel spielen wir nur den Gegner*innen des Selbstbestimmungsgesetzes argumentativ in die Hände,“ so der Vorstand des NGVT* NRW.
Als eine ebenfalls die Selbstbestimmung einschränkende und zudem unsinnige Regelung, die für trans* Menschen im Alltag vermutlich eine größere Belastung als die Sperrfrist darstellt, ordnet der NGVT*-Vorstand die vorgesehene Wartezeit ein. Der Referent*innenentwurf sieht vor, dass die Änderungen von Vornamen und/oder Geschlechtseintrag erst drei Monate nach der Erklärung gegenüber dem Standesamt wirksam werden. Wie auch die einjährige Sperrfrist werden mit dieser vorgeschlagenen Wartezeit realitätsferne „Bedenken“ insbesondere von trans*feindlichen Personen und Gruppierungen aufgegriffen. „Die Idee, trans* Menschen müssten durch Hürden vor sich selbst geschützt werden, knüpft an trans*feindliche Narrative an. Und die Regelungen im Entwurf, die ein angebliches Ausnutzen des Gesetzes insbesondere durch cis Männer verhindert sollen, sind sachlich nicht begründet, verschieben den Fokus des Gesetzes auf unangemessene Weise und stellen eine völlig unnötige zusätzliche Belastung für trans* Menschen dar, die sich ohnehin in einer verletzlichen Situation befinden – grundsätzlich sowie insbesondere zum Zeitpunkt ihrer Transition“, so Mika Schäfer von der vom Land Nordrhein-Westfalen geförderten Fachstelle Landeskoordination Trans* NRW, die eng mit dem Vorstand des NGVT* NRW zusammenarbeitet.
Hausrecht
„Wir sind außerdem schockiert darüber, dass es die von trans*feindlichen Akteur*innen geforderte und von Bundesjustizminister Buschmann aufgegriffene Regelung zum Hausrecht in den Gesetzesentwurf geschafft hat“, fährt der NGVT*-Vorstand fort. In der Regelung geht es darum im Einzelfall trans* Frauen den Zugang zu Umkleidekabinen, Saunen, Fitnessstudios oder ähnlichen verwehren zu können. Dies beurteilt der Vorstand des NGVT* NRW als unhaltbares falsches Signal. „Diese Regelung reproduziert das diskriminierende, realitätsferne und von insbesondere rechten Ideolog*innen geschaffene Bild des Mannes, der sich als trans* Frau ausgibt, um in Frauenschutzräume einzudringen.“ Jona Mähler von der Landeskoordination Trans* NRW fährt fort: „Es sollte geprüft werden, ob diese Regelung rechtlich haltbar ist. Zwar wird von politischer Seite versichert, dass das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz von dieser Regelung nicht berührt wird und dass das Hausrecht nicht aus trans*feindlichen Motiven ausgeübt werden darf. Unabhängig davon wird diese Regelung aber Auswirkungen haben, falls sie Gesetz wird. Ich befürchte, dass diese Regelung zusätzlichen trans*feindlichen Diskriminierungen und Ausschlüssen den Weg bereiten würde. Außerdem würde allein die Angst vor Diskriminierung neue Hürden für die Teilhabe von trans* Menschen an entsprechenden Angeboten darstellen.“
Einschränkung der geschlechtlichen Selbstbestimmung im Kriegsfall
Ein weiteres nach Ansicht des NGVT*-Vorstands kritikwürdiges Element des Gesetzesentwurfs ist der Paragraf über die Aussetzung der Möglichkeit der Änderung des Geschlechtseintrages von „männlich“ zu „weiblich“ oder „divers“ im „Spannungs- und Verteidigungsfall“. Begründet wird diese entworfene Regelung mit der Sorge cis Männer könnten das Selbstbestimmungsgesetz im Kriegsfall ausnutzen um einer Einberufung zu entgehen. „Die Rechte von trans* Menschen dürfen auch im Kriegsfall unter keinen Umständen ausgesetzt oder weiter eingeschränkt werden“, fasst der Vorstand des NGVT* NRW die eigene Position zusammen. „Zwar sieht die entworfene Regelung Ausnahmen für den Fall vor, dass das Aussetzen der Änderungsmöglichkeit im Einzelfall eine ‚unbillige Härte‘ darstellen würde. Aber wir hören von trans* Menschen, wie sehr sie jegliche Aussicht auf neue Einschränkungen der Selbstbestimmung belastet.“ Und Mika Schäfer von der Landeskoordination Trans* ergänzt: „Jedes Element des Selbstbestimmungsgesetzes muss im Kontext der langen Geschichte staatlicher, institutioneller und alltäglicher Trans*feindlichkeit betrachtet werden. Nach dem Unrecht und der Gewalt durch den Staat, die trans* Menschen in Deutschland im Nationalsozialismus, aber auch durch das TSG mit seinen menschenfeindlichen Regelungen insbesondere zu Zwangssterilisationen und Zwangsscheidungen erfahren haben, sollte die Regierung den Verletzungen und Traumata der Trans*-Community sensibel, und vor allem durch ein klares Bekenntnis zu geschlechtlicher Selbstbestimmung ohne Ausnahmen begegnen. Außerdem sollten die im Koalitionsvertrag und im Eckpunktepapier angekündigten Entschädigungen für trans* und inter* Menschen endlich umgesetzt werden“, hebt Mika Schäfer von der Landeskoordination Trans* NRW hervor.
Offenbarungsverbot
Positiv zu bewerten ist die geplante Stärkung des Offenbarungsverbots, welches Personen nach einer Namens- und Personenstandsänderung vor Diskriminierung schützen soll. Das Offenbarungsverbot war zuvor bereits Teil des TSG, aber wurde in diesem Zusammenhang häufig als „zahnloser Tiger“ bezeichnet. Nun soll das Zuwiderhandeln als eine Ordnungswidrigkeit mit einer Geldstrafe von bis zu 10.000€ geahndet werden können. „Wir wünschen uns einen weiteren Ausbau des Anwendungsbereiches, insbesondere auf einige Offenbarungsakte, für die ein absichtliches Handeln nicht klar nachweisbar ist“, so der NGVT*-Vorstand.
Nächste Schritte
Bis zum 30.5.2023 können Verbände Stellungnahmen zum Referent*innenentwurf abgeben. Wir hoffen sehr, dass die Änderungsvorschläge der Selbstorganisationen umfangreichen Eingang in den Gesetzestext finden. Neben den oben genannten Punkten halten wir eine Weiterentwicklung der Regelungen zum Gesundheitsbereich, zum Sport und zu Quoten für sinnvoll. Den Gesetzgebungsprozess sowie weitere Prozesse, wie die Abstammungsrechtsreform und den Aufbau eines Entschädigungsfonds, wird das NGVT* NRW aufmerksam begleiten.
Transgender Day of Visibility 2023
Liebe Trans*-Community, liebe Verbündete,
der jährliche Transgender Day of Visibility (TDoV), der internationale Tag der Sichtbarkeit von trans* Menschen, soll die vielfältigen Perspektiven und Lebensrealitäten von (binären und nicht-binären) trans* Menschen sichtbarer machen. Auch durch das anstehende Selbstbestimmungsgesetz bekommen die Bedarfe von trans* Menschen nun in den Medien mehr Raum. Das Bewusstsein für rechtliche, institutionelle und alltägliche Diskriminierungen gegenüber trans* Menschen wird größer und es wird deutlich, wie weit entfernt trans* Menschen noch von einer vollständigen Selbstbestimmung sind. Zugleich werden trans*feindliche Stimmen deutlich lauter und verbale und körperliche Gewalt sowie Ausschlüsse nehmen zu. Trans* Menschen leben weiterhin und zunehmend in Angst, vor allem, wenn sie zusätzlich von weiteren Diskriminierungsformen betroffen sind.
Umso wichtiger ist es auf bestehende Diskriminierungen von trans* Personen (auch im digitalen Raum) aufmerksam zu machen. Denn die vielfach trans*feindliche Stimmung kann trans* Menschen online und offline gefährden. So wird Sichtbarkeit von trans* Personen sehr unterschiedlich und sehr facettenreich erlebt: Sichtbarkeit kann zum einen sehr befreiend und empowernd sein, aber ebenso gefährlich und herausfordernd. Deshalb sollte sich kein trans* Mensch gedrängt fühlen sichtbar zu sein. Für viele trans* Menschen ist es allerdings keine situationsbedingte Entscheidung, ob sie als trans* sichtbar sein möchten oder nicht. Und auch trans* Menschen sind, abhängig von ihren Positionierungen und Ressourcen, unterschiedlich verletzbar.
Wir wollen am heutigen Transgender Day of Visibility dazu aufrufen uns gegenseitig zu unterstützen und miteinander zu solidarisieren, die Stärke unserer Community zu feiern und gleichzeitig auf bestehende Ausschlüsse hinweisen. Wir können uns gegenseitig stärken und im Schmerz halten, ob wir offen trans* leben oder nicht. Wer möchte kann sich gerne in den Kommentaren austauschen und vernetzen. Der NGVT*-Vorstand hat zudem im Vorfeld des TDoV Postkarten mit NGVT*-Briefmarken verteilt und dazu eingeladen Forderungen, Wünsche oder an nahestehende trans* Menschen auch einfach einen lieben Gruß zu verschicken. Wenn ihr mögt, teilt gern hier und/oder unter #tdov und #ngvt eure Gedanken oder Bilder von den Postkarten.
Wir rufen ausdrücklich Verbündete der Trans*-Community dazu auf, sich für die vielen Facetten, die Sichtbarkeit für unterschiedliche trans* Menschen hat, zu sensibilisieren, sich gegen Diskriminierung stark zu machen und den Themen und Bedarfen von trans* Menschen Raum zu geben. Trans* Perspektiven sind wunderbar und vielfältig und müssen wahrgenommen werden. Einen guten und sicheren Transgender Day of Visibility wünschen wir Ihnen und euch.
Illustration: Jespa Jacob Smith
Trans*-Peerberater*innen-Qualifizierung: Anmeldung bis zum 23.04. möglich
Nach drei Durchgängen in den Jahren 2017, 2019 und 2021 bieten das NGVT* NRW und die Landeskoordination Trans* NRW im Jahr 2023 wieder eine Fachqualifizierung für Trans*-Peerberater*innen an. Sie richtet sich an trans* und nicht-binäre Menschen, die in NRW andere trans*und nicht-binäre Menschen beraten.
Ziel der Qualifizierung ist es, Trans*-Peerberater*innen durch die Vermittlung und Vertiefung von fachlichen Grundlagen und Beratungsfähigkeiten in ihrer Arbeit zu unterstützen. Der Teilnahmenachweis kann dazu genutzt werden, gegenüber Beratungssuchenden, Institutionen etc. einen qualitativen Mindeststandard der Beratung auszuweisen.
Die Qualifizierung besteht in diesem Jahr aus drei Modulen, die von unterschiedlichen Referent*innen geleitet werden. Alle Module finden in der Jugendherberge Dortmund statt mit der Möglichkeit von Samstag auf Sonntag vor Ort zu übernachten (in Einzelzimmern).
Hier eine Übersicht über die Termine, Themen und Refererent*innen der Module:
3. Juni 2023: Einstieg (Hannah Engelmann-Gith)
4. Juni 2023: Grundlagen geschlechtlicher Vielfalt und spezifische Beratungsbedarfe nicht-binärer Menschen (K* Stern)
22. Juli 2023: Trans*-Gesundheit (K* Stern)
23. Juli 2023: Trans* & Recht – juristische Grundlagen (Dr. Louis Kasten)
19. August 2023: Beratungsgrundlagen (Né Fink)
20. August 2023: Beratungstechniken und Abschluss (Hannah Engelmann)
Hier ein paar Informationen zu den Referent*innen:
Hannah Engelmann-Gith (sie/ihr) ist freie Referentin für Gender Diversity. Sie hat langjährige Erfahrung in der Beratung von trans*_nicht-binären Menschen, unter anderem als ehemalige Leitung der Trans*Beratung Göttingen. Publikationen u.a.: "Vorsorge & Trans*Gesundheit“ (2020, mit Dany Hewelt) und „Antiqueere Ideologie. Die Suche nach identitärer Sicherheit – und was politische Bildung dagegen ausrichten kann“ (2019). Aktuell forscht sie als Promotionsstipendiatin der Rosa-Luxemburg-Stiftung zu rechter Geschlechterpolitik.
Webseite: www.hannah-engelmann.de
Né Fink (dey/deren) ist als Sensibilisierungs- und Empowerment Trainer zum Thema geschlechtliche Vielfalt selbständig. Né ist Systemischer Berater und ehrenamtlich seit 2016 in der Trans*Beratung Göttingen aktiv und berät dort trans* Personen, Zu- und Angehörige, sowie Multiplikator*innen. Dey hat die Publikation „Abinäre Personen in der Beratung“, herausgegeben vom Queeren Netzwerk Niedersachsen e.V., mitverfasst.
Webseite: https://ne-fink.de
K* Stern (kein Pronomen) ist Heilpraktiker*in für (Körper)Psychotherapie und Trainer*in für geschlechtliche Vielfalt und körperorientierte Resilienzförderung. K* hat unter anderem den Einführungsband der Buchreihe „Geschlechter und Sexualitäten in Psychotherapie und Beratung“ (im Erscheinen) mitverfasst.
Webseite: www.praxis-kstern.de
Dr. Louis Kasten (er/sein) berät als Volljurist seit vielen Jahren öffentliche Stellen, Beratungsstellen und Community-Projekte wie die Kampagne für eine Dritte Option beim Geschlechtseintrag zu Rechten und juristischen Schwierigkeiten von trans* Personen und insbesondere nicht-binären Personen. Themenschwerpunkte sind hierbei Namensänderungen und Personenstandsänderungen, sowie Elternschaft und Kostenübernahme bei medizinischen Maßnahmen.
Auch in diesem Jahr wird die Qualifizierung vom Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert. Die Teilnahme ist kostenfrei. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung, das Programm und die Materialien werden übernommen und Fahrtkosten werden erstattet.
Die Anmeldung ist ab sofort per Mail an info@lako-trans.nrw möglich. Schreibt gern dazu, im Rahmen welcher Gruppe oder in welchem Zusammenhang ihr andere trans*_nicht-binäre Menschen beratet. Die Anmeldefrist ist der 23.04.2023. Es gibt zehn Plätze. Wenn es mehr Anmeldungen als Plätze gibt, entscheiden wir in der Woche nach der Anmeldefrist, welche zehn Personen teilnehmen können, und melden uns bei euch.
Wir freuen uns auf eure Anmeldungen! Meldet euch auch gern per Mail, wenn ihr Fragen zur Qualifizierung habt.
Neue Broschüre zur Teilhabe von trans* und nicht-binären Menschen am Sport
Die Broschüre „Teilhabe von trans* und nicht-binären Menschen am Sport“ der Landeskoordination Trans* NRW ist erschienen!
Die Broschüre beleuchtet konkrete Herausforderungen, mit denen trans* und nicht-binäre Menschen im Breitensport konfrontiert sind. Gleichzeitig widmet sie sich Bedarfen und Wünschen von trans* und nicht-binären Menschen an die Gestaltung von Sportangeboten. Für Vereine, Sportunternehmen, Verbände, Sportbünde und Akteur*innen in Politik und Verwaltung werden Handlungsmöglichkeiten für einen trans*- und nicht-binär-inklusiven Breiten- bzw. Hobbysport aufgezeigt. Auch positive Beispiele aus dem Sportbetrieb werden vorgestellt.
Ohne Anspruch auf Vollständigkeit liefert diese Broschüre Ansatzpunkte, um die Teilhabe von trans* und nicht-binären Menschen am Sport zu verbessern und barriereärmer zu gestalten.
https://strato-editor.com/.cm4all/uproc.php/0/Aktuelles/.Cover%20Onlineshop.jpg/picture-400?_=185edb4c020
Die Broschüre basiert auf einem Fachgespräch mit neun trans* und nicht-binären Expert*innen, das von der Landeskoordination Trans* NRW im Juni 2022 veranstaltet wurde. Den Text verfasste Jannis Ruhnau im Austausch mit der Landeskoordination Trans* NRW. Das Layout und die Illustrationen hat Louie Läuger (tenderrebellions.com) gestaltet.
Die Broschüre kann hier im PDF-Format heruntergeladen und hier kostenfrei in gedruckter Form bestellt werden. Wir freuen uns über Rückmeldungen zur Broschüre (gern per Mail an info@lako-trans.nrw) und über Unterstützung bei der Verbreitung!
Neue Webseite www.trans-angebote.nrw
Bist du auf der Suche nach einem Beratungsangebot für trans*_nicht-binäre Menschen in deiner Stadt oder Region? Möchtest du wissen, ob das Selbsthilfetreffen, das dich interessiert, eine spezifische Zielgruppe hat oder ob der Zugang zu den Räumlichkeiten barrierefrei ist? Fragst du dich, wo du Trans*-Beratung auf Englisch findest oder wo es Online-Beratungsangebote gibt?
Hier findest du eine aktuelle Übersicht über Angebote und Unterstützungsstrukturen für trans* und nicht-binäre Menschen in NRW. Über die Suchmaschine kannst du Angebote nach Orten und weiteren Kriterien filtern und so hoffentlich ein für dich passendes Angebot finden.
Die Webseite wird regelmäßig aktualisiert. Sie ist im Auftrag der Landeskoordination Trans* NRW entstanden und wurde vom Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration finanziert.
#transsupport #transpeerberatung #nrw
Transgender Day of Remembrance 2022
[CN: trans*feindliche Gewalt, Tod, Suizid]
Heute gedenken wir am jährlichen Transgender Day of Remembrance den aus trans*feindlichen Gründen im vergangenen Jahr ermordeten und durch Suizid gestorbenen trans* und nicht-binären Menschen.
Gerade in den letzten Monaten war trans*feindliche Gewalt nach dem tödlichen Angriff auf Malte in unseren Communitys und auch in den Medien sehr präsent. Wir sind und bleiben geschockt, betroffen, erschüttert und tief traurig. Malte und Ella, die sich im September vergangenen Jahres in Berlin öffentlich verbrannte, tragen wir schmerzlich in unseren Herzen, ebenso wie die Menschen aus unseren Trans*-Communitys in NRW, die mit ihren Suiziden unfüllbare Lücken in unseren Gruppen und Herzen hinterlassen haben. Und wir trauern um alle trans* und nicht-binäre Menschen, die weltweit durch trans*feindliche Gewalt und Suizid gestorben sind und sterben. Wir denken auch an all die Menschen, die den Verstorbenen persönlich nah standen.
Die Unterstützung von Community-Strukturen, Organisationen, Institutionen und der breiteren Gesellschaft nach dem Tod von Malte hat uns sehr bewegt. Doch der Schmerz und die Wut bleiben, ebenso wie die Entschlossenheit, weiterhin gemeinsam gegen trans*feindliche Gewalt und die diskriminierenden Strukturen und Diskurse, die ihr zugrunde liegen, zu kämpfen.
Am heutigen Tag möchten wir darauf aufmerksam machen, dass trans*feindliche Gewalt nicht als Einzelfall betrachtet werden sollte, sondern als das zugrundeliegende System: Denn trans* und nicht-binäre Menschen werden in einer cisnormativen Gesellschaft häufig unterdrückt, diskriminiert und erfahren Gewalt. Besonders betroffen sind trans* Frauen und trans*weibliche Bi_PoC. Deshalb ist es beim Kampf gegen Trans*feindlichkeit extrem wichtig Mehrfachdiskriminierungen und-positionierungen zu berücksichtigen und gegen jede Form der Gewalt und Diskriminierung zu kämpfen.
Trans* und nicht-binäre Menschen sind häufig massiven psychischen und emotionalen Belastungen ausgesetzt. Dies kann möglicherweise, gerade wenn der Zugang zu Beratungs- und Unterstützungsangeboten erschwert ist, zu Suizidgedanken beitragen. Wenn ihr Suizidgedanken habt und euch vorstellen könnt, darüber zu sprechen, könnt ihr jederzeit unter der Nummer 0800-1110111 anonym eine Telefonseelsorgestelle erreichen.
Ihr habt selbst trans*feindliche Gewalt erlebt? Bei Fragen zur polizeilichen Strafanzeige von trans*feindlicher Gewalt seid ihr dazu eingeladen euch bei der Landeskoordination der Anti-Gewalt-Arbeit für Lesben, Schwule & Trans* in NRW zu melden:
https://vielfalt-statt-gewalt.de/
Heute veranstalten viele Gruppen und Initiativen in NRW Gedenkveranstaltungen, Aktionen und Demos zum TDoR. Das NGVT* unterstützt beispielsweise die Aktionen des Jugendzentrums PULS* in Düsseldorf im Rahmen der trans* awareness week. Heute seid ihr dort zu Redebeiträgen und einem kleinen Konzert eingeladen –
https://www.instagram.com/p/Ckvr_MEN4JH/?hl=de.
Das Foto zeigt Menschen, die im Rahmen einer Kundgebung zum TDoR 2019 in Bielefeld zum Gedenken gemeinsam Namen von ermordeten trans* Menschen an einem Band tragen. Darüber steht: Transgender Day of Remembrance – Wir gedenken
„Trans* & Recht“ – Jura-Fortbildung für Trans*-Peerberater*innen am 5.11.
Am 5.11.2022 findet von 11:00 bis 17:30 Uhr in der Jugendherberge Dortmund eine Jura-Fortbildung für Trans*-Peerberater*innen statt, organisiert von der Landeskoordination Trans* NRW. Sie richtet sich an trans* und/oder nicht-binäre Menschen, die ehrenamtlich oder beruflich andere trans* und/oder nicht-binäre Menschen beraten. Die Veranstaltung wird von dem Juristen Louis Kasten geleitet, der schon im Rahmen der Trans*-Peerberater*innen-Qualifizierungen des NGVT* referiert hat.
Inhaltlich wird es um den aktuellen Stand rechtlicher Regelungen aus den Bereichen Vornamens- und Personenstandsänderung, Krankenversicherung, Elternschaft und Antidiskriminierung gehen, mit einem Ausblick auf vermutlich kommende Regelungen, insbesondere mit dem Selbstbestimmungsgesetz.
Wir freuen uns über eure Anmeldungen per Mail an info@lako-trans.nrw. Die Anmeldung ist ab sofort bis zum 18.10.2022 möglich. Im Anschluss verschicken wir die Anmeldebestätigungen. Falls am 18.10. noch nicht alle Plätze belegt sein sollten, könnt ihr euch auch später noch anmelden.
Empowermenttag für trans* Bi_Poc
Ihr wollt einen ganzen Tag nur mit anderen trans* und nicht-binären Bi_PoC aus NRW verbringen und gemeinsam auftanken? Dann kommt zum Empowermenttag am 21.08.22.
Es wird von 11:30 bis 18:00 Uhr ein offener Space angeboten. Hier wird vor allem Raum gegeben, Erfahrungen auszutauschen und über Themen rund um trans* und Bi_PoC sein sprechen zu können. Natürlich dient der Raum auch zum Vernetzen und Zusammenkommen. Der offene Space wird von Elissar begleitet. Vor Ort gibt es Snacks und Getränke für euch.
Richtig abschalten und eine Pause vom Alltag machen könnt ihr zudem in den beiden Körpererfahrungsworkshops von Kuem. Der erste Workshop (12:30-14:00 Uhr) legt den Fokus auf „Energetisieren – Atem und Körper in Bewegung“, der zweite Workshop (15:30-17:00) Uhr widmet sich dem Thema: „Entspannen – Wohltuende Selbstmassage“. Wenn ihr teilnehmen wollt, dann bringt euch bitte eine Yogamatte oder eine Decke und ein Kissen zum Hinsetzen und bequeme Kleidung mit. Da die Teilnehmer*innenanzahl der Workshops begrenzt ist bitten wir euch eine formlose Mail (nur Namensangabe und an welchen Workshops ihr teilnehmen wollt) an info@lako-trans.nrw zu senden. Also sichert euch euren Workshopplatz. Sollte es noch freie Plätze geben ist es auch möglich an dem Tag noch spontan mitzumachen.
Der Tag ist sehr offen gestaltet, sodass ihr zu keiner festen Zeit da sein müsst und auch gerne spontan vorbeikommen könnt. Einzig bei den Workshops gibt es festgelegte Zeitfenster. Für den Tag haben wir das gesamte rubicon gemietet, sodass wir einen trans* Bi_PoC only space haben. Der Empowermenttag wird als 3G Veranstaltung durchgeführt. Wir bitten euch getestet zu kommen.
Wer?
Trans* und nicht-binäre Bi_PoC
Wann?
21.08.22
Offener Space: 11:30-18:00 Uhr
1. Körpererfahrungsworkshop: 12:30-14:00 Uhr
2. Körpererfahrungsworkshop: 15:30-17:00 Uhr
Wo?
rubicon, Rubensstraße 8 – 10, 50676 Köln
Fragen?
Schreibt einfach an info@lako-trans.nrw
Körpererfahrungsworkshop für trans* und nicht-binäre Personen mit Alexander Hahne
„Mein Körper und ich – Erfahrungen, Vorstellungen und Sichtbarkeit. Ein praktischer Empowerment Workshop.“
Am 31.07.22 habt ihr die Gelegenheit in einem empowerden Körpererfahrungsworkshop eurem Körper mal ganz anders zu begegnen und zu wahrzunehmen.
Wann? 31.07.22 von 10-16 Uhr (mit Pausen)
Wo? Jugendherberge Dortmund, Silberstraße 24-26, 44137 Dortmund
Wie? Anmelden könnt ihr euch bis zum 28.07.22 mit einer Mail an info@lako-trans.nrw (Ein Anmeldeformular wird euch dann zugeschickt)
Was? Bringt bitte bequeme Kleidung, etwas zum Schreiben und eine Yogamatte oder etwas Ähnliches wie ein Kissen oder eine Decke auf die ihr euch draufsetzen oder -legen könnt mit.
Die Teilnahme ist kostenlos. Kosten für die Hin- und Rückfahrt können gegen eine Fahrtkostenabrechnung mit Originalbelegen erstattet werden (bei Zügen nur Fahrten in der 2. Klasse und Nahverkehr). Das Formular für die Fahrtkostenabrechnung wird bei der Veranstaltung zur Verfügung stehen.
Teilnehmen könnt ihr, wenn ihr geimpft oder genesen seid und einen negativen COVID-Test von einer offiziellen Teststelle mitbringt, der nicht älter als 24 Stunden ist.
Weitere Details zum Workshop findet ihr hier:
In diesem 6 stündigen Workshop kannst du deinen Körper in Bewegung und Ruhe erleben, dich mit und ohne Körperkontakt spüren und kennen zu lernen (Körperkontakt ist optional). Der Fokus des Workshops wird innere Kraft und körperliche Präsenz sein. Wie verändert deine innere Kraft deine körperliche Präsenz? Wie ist es für dich Raum einzunehmen oder dich bewusst zurückzunehmen? Wie fühle ich mich Innen und wie wirke ich nach Außen? Wir werden verschiedene Übungen aus der Körperarbeit und dem Improvisationstanz durchführen und unserer inneren Kraft ein Stück näher kommen. Ein paar Übungen enthalten Körperkontakt – das können Berührungen mit den Händen sein, sich Rücken an Rücken bewegen oder z. B. eine Massage an einem selbstgewählten Körperteil bekommen oder geben (angezogen und ohne Öl). Wenn du das nicht möchtest, wird es alternativen dazu geben. Zwischendurch gibt es immer wieder angeleitete Phasen zur Selbstreflexion und Rede-Austausch. Wir werden etwa die Hälfte der Zeit in Stille und Bewegung sein, die andere Hälfte wird mit Gesprächen gefüllt. Durch körperpraktisches Erleben nähern wir uns unserem Körper, unserer inneren Kraft und Präsenz an und nehmen unseren Körper explizit wahr. Gemeinsame Reflexionsfragen bieten die Möglichkeit einen Schritt weiter zugehen, auf dem Weg zu deinem Platz in unserer Gesellschaft.
Alle Transitionserfahrungen und trans* und nicht-binäre Geschlechtsidentitäten sind willkommen, ob schon 15 Jahre oder länger her oder ganz am Anfang, du bist herzlich Willkommen.
Personenbeschreibung von Alexander Hahne:
Alexander Hahne (er), schwuler trans Mann, Sexualpädagoge (gsp), Sexological Bodyworker (ISB), Tänzer und pleasure Aktivist. Gruppen und Einzelbegleitungen rund um die Themen Körperwahrnehmung, Intimität und Sexualität. Referent für trans spezifische Sensibilisierungsarbeit für sexuelle Gesundheit.
www.alexanderhahne.com und https://www.instagram.com/alexander_hahne/
Austausch mit dem MKJFGFI
Letzte Woche hatten die Landeskoordination Trans* NRW, sowie die Landeskoordination Inter*, die Fachstelle Regenbogenfamilien NRW und das Queeres Netzwerk NRW Besuch aus dem zuständigen Landesministerium MKJFGFI. Chancen NRW In einem angeregten Austausch mit Dagmar Friedrich und dem Referat 24 (LSBTIQ*) konnte die Landeskoordination Trans* NRW über ihre Arbeit sowie aktuelle Themen und Bedarfe der trans* Community berichten. #trans#transnrw#lakotransnrw#nichtbinär#transgender#ngvt
Broschüre „work in progress“ erschienen
Mit großer Freude können wir nun die Broschüre „work in progress – Mädchen und Frauenräume trans*inklusiv (weiter-)entwickeln“ vorstellen.
In der Broschüre finden sich zum einen die Perspektiven und Positionen von trans* und nicht-binären Menschen, welche Ein- und Ausschlüsse thematisieren. Zum anderen geben Teams und Organisationen Einblicke in ihre Arbeit, in die Strukturen der Mädchen- und Frauenarbeit sowie in den den Prozess einer trans*inklusiven Entwicklung. Ergänzt werden die Artikel durch Steckbriefe von Projekten in NRW, welche trans*inklusiv und trans*sensibel arbeiten.
Die Broschüre vereint eine große Vielzahl von Artikeln und Perspektiven und benennt zugleich Leerstellen, die nicht abgebildet sind. Geschrieben und redaktionell gerahmt wurde die Broschrüre von Kat Feyrer und Mo Zündorf. Außerdem sind in der Broschüre Artikel von folgenden Autor*innen zu finden: Leyla Jagiella, René_ Rain Hornstein, Alexander Mounji, Béla Krell und Zara Jakob Pfeiffer, Lisa Jaeppelt und Nadège Ribitzki (Pro Mädchen- Mädchenhaus Düsseldorf), Trans* AG der Autonomen Hamburger Frauenhäuser und der 24/7, Marthe Heidbreder und Sanata Nacro (LAGM*A NRW) und Larissa Hassoun und Silvia Zenzen (bff – Frauen gegen Gewalt).
Gefördert wurde die Broschüre vom Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen.
Online zu finden ist die Broschüre
hier. Gedruckte Exemplare können
hier bestellt werden.
Transgender Day of Visibility 2022
Wir wünschen am heutigen Transgender Day of Visibility (TDoV) allen trans* und nicht-binären Menschen einen stärkenden Tag!
Im Rahmen des Trans*-Vernetzungstreffens am vergangenen Wochenende haben sich trans* und nicht-binäre Menschen aus NRW gemeinsam mit den vielfältigen Facetten von Sichtbarkeit als trans* und/oder nicht-binäre Person auseinandergesetzt. Vielen Dank an dieser Stelle nochmal an alle Beteiligten. Die Ergebnisse sind auf facebook und Instagram zu sehen. Sie machen die individuelle und gesellschaftliche Ambivalenz von Sichtbarkeit als trans* und/oder nicht-binärer Mensch deutlich.
Für die verschiedenen Bedeutungen von Sichtbarkeit für unterschiedliche trans* Menschen wünschen wir uns Sensibilität. Außerdem sollen die Forderungen einer vielfältigen Trans*-Community sichtbar gemacht werden. Gemeinsam mit einer starken Community und Unterstützer*innen setzen wir uns jeden Tag dafür ein, Diskriminierung abzubauen und ein selbstbestimmtes Leben für alle zu erstreiten.