Finanzierung geschlechtsangleichender Maßnahmen nach der BSG-Entscheidung: Teilt ihr eure Erfahrungen mit uns?
Seit der Entscheidung des Bundesozialgerichts (BSG) vom 19.10.2023 besteht eine große Unsicherheit hinsichtlich der Finanzierung geschlechtsangleichender Maßnahmen durch die gesetzlichen Krankenversicherungen. (Infos zum Hintergrund findet ihr weiter unter.)
Der GKV-Spitzenverband hat den gesetzlichen Krankenversicherungen empfohlen, bis zum Abschluss des G-BA-Verfahrens alle neu beantragten Maßnahmen entsprechend der bisherigen Praxis zu finanzieren. Krankenkassen sind aber nicht an diese Empfehlung gebunden. Deswegen fragen wir uns, wie sich die Praxis in NRW tatsächlich gestaltet. Kenntnisse darüber wären für die Vertretung von Trans*-Community-Interessen gegenüber Entscheidungsträger*innen sehr hilfreich.
Deshalb bitten wir euch darum, eure Erfahrungen mit uns zu teilen. Habt ihr selbst nach dem 19.10. eine Rückmeldung auf einen Antrag auf Kostenübernahme erhalten oder wisst ihr von entsprechenden Fällen, z.B. aus eurer Selbsthilfegruppe? Dann freuen wir uns sehr, wenn ihr eure Erfahrungen im Hinblick auf die folgenden fünf Fragen mit uns teilt:
- Um welche Maßnahme, für die eine Kostenerstattung beantragt wurde, handelt es sich?
- Bei welcher Krankenkasse wurde der Antrag gestellt?
- Wurde der Antrag bewilligt?
- Wurde der Antrag mit Verweis auf die BSG-Entscheidung vom 19.10.2023 abgelehnt?
- Wann habt ihr die Rückmeldung erhalten?
Schickt eure Antworten bitte per Mail an die Landeskoordination Trans* NRW unter info@lako-trans.nrw. Wir behandeln die Informationen selbstverständlich vertraulich und verarbeiten sie anonymisiert weiter.
Herzlichen Dank für eure Unterstützung!
Das Netzwerk Geschlechtliche Vielfalt Trans* NRW und das Queere Netzwerk NRW
Zum Hintergrund:
Das Bundessozialgericht (BSG) hat am 19.10.2023 die Klage einer nicht-binären Person auf Kostenübernahme einer Mastektomie abgelehnt. Begründet hat das Gericht dies damit, dass transitionsspezifische Maßnahmen nach der aktuellen S3-Leitlinie „eine neue Untersuchungs- und Behandlungsmethode darstellen“ (da nicht mehr nur von binär gedachten Transitionsmaßnahmen ausgegangen wird und Selbstbestimmung eine deutlich größere Rolle spielt) und dass für die Kostenübernahme daher erst die Anerkennung dieser Methode durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) notwendig ist. Diese Entscheidung wirkt sich sowohl auf nicht-binäre als auch auf binäre trans* Menschen aus, die einen Antrag auf Kostenübernahme für transitionsspezifische Maßnahmen stellen, da es laut diesem Urteil keine Grundlage für den Anspruch auf Kostenübernahme für diese Maßnahmen mehr gibt.
Die Kostenübernahme für bereits begonnene Behandlungen soll, so das BSG, „aus Gründen des Vertrauensschutzes“ fortgeführt werden. Der GKV-Spitzenverband hat den gesetzlichen Krankenversicherungen empfohlen, bis zum Abschluss des G-BA-Verfahrens alle Behandlungen weiterhin wie bisher gehandhabt zu finanzieren. Daran sind die Krankenversicherungen leider nicht gebunden.
Wir versuchen selbstverständlich mit darauf hinzuwirken, dass die Kosten für transitionsspezifische Maßnahmen sowohl für binäre trans* Menschen weiterhin als auch für nicht-binäre (trans*) Menschen zukünftig übernommen werden. Wichtig für diese Arbeit ist die Veröffentlichung der Urteilsbegründung, die noch aussteht.
Transgender Day of Remembrance 2023 – Gedenken und Bewegen
[CN: trans*feindliche Gewalt, Tod, Suizid]
In den vergangenen Jahren und insbesondere in den vergangenen Monaten mussten wir erleben, wie trans*feindliche Diskurse in Deutschland immer mehr Raum eingenommen haben – medial und sogar im Gesetzesentwurf für das Selbstbestimmungsgesetz. Verbreitet und gezielt platziert werden diese trans*feindlichen Bilder und falschen Informationen vor allem durch trans*feindliche und rechte Akteur*innen, aufgegriffen werden sie von vielen Menschen in der Gesellschaft und in der Politik. Wir haben die große Sorge, dass die trans*feindlichen Narrative, die sich in vielen Köpfen festsetzen, zu einem weiteren Anstieg an körperlicher Gewalt gegen trans* Menschen führt.
Angst vor verbaler und verstärkt auch vor körperlicher Gewalt sowie tatsächliche Gewalterfahrungen sind für viele trans* Menschen auch in NRW eine schmerzliche Realität. Das gilt in besonders dramatischer Form für trans* Menschen, die von mehrdimensionaler Diskriminierung betroffen sind, so trans* Frauen und insbesondere trans*weibliche Bi_PoC, trans* Sexarbeiter*innen und behinderte trans* Menschen. Gleichzeitig haben gerade diese besonders vulnerablen Menschen sehr wenig Zugang zu Schutzangeboten. Das muss sich dringend ändern!
Auch die jüngsten Zahlen des Trans Murder Monitoring (https://transrespect.org/en/trans-murder-monitoring-2023/) sind erneut erschreckend: Dokumentiert wurden zwischen dem 1.10.2022 und dem 20.9.2023 weltweit 320 Morde an trans*, nicht-binären und gender-nonkonformen Menschen; von einer deutlich höheren Zahl an nicht dokumentierten Morden ist auszugehen. 94% der hier dokumentierten Ermordeten waren trans* Frauen und trans*weibliche Personen. 80% waren negativ von Rassismus betroffen. 45% der ermordeten trans* Menschen in Europa, von denen dies bekannt ist, waren Migrant*innen oder Geflüchtete. Und 48% der Ermordeten weltweit und 78% der Ermordeten in Europa, deren Beruf bekannt ist, waren Sexarbeiter*innen.
Wir haben ein Video mit den Namen der dokumentierten ermordeten trans*, nicht-binären und gender-nonkonformen Menschen erstellt. Mit ihren Namen möchten wir diesen Menschen gedenken:
Ihr könnt das Video gern für eigene Gedenkveranstaltungen verwenden.
Wir gedenken allen trans* Menschen weltweit, die durch trans*feindliche Gewalt gestorben sind. Und wir trauern tief um alle Menschen aus unseren Trans*-Communitys, die in dieser cisnormativen Gesellschaft durch Suizid gestorben sind. Die Wunden in unseren Herzen sind offen und brennen.
So darf es nicht weitergehen!! Wir brauchen eine klare Positionierung für geschlechtliche Selbstbestimmung von gesetzgeberischer Seite, eine menschen- und trans*freundliche Asylpolitik, eine Stärkung der ehrenamtlichen und hauptamtlichen Trans*-Beratung, einen Ausbau der Bildungs- und Sensibilisierungsarbeit und breite solidarische Bündnisse gegen trans*feindliche uns rassistische Akteur*innen. Wir können und müssen gemeinsam viel bewegen!
Die Tage um den TDoR sind für viele von uns besonders belastend und aufwühlend. Wenn ihr Sorgen bis hin zu Suizidgedanken habt und darüber sprechen möchtet, könnt ihr jederzeit unter der Nummer 0800-1110111 anonym und kostenlos eine Telefonseelsorgestelle erreichen. Auch ein Austausch per Chat oder per Mail ist dort möglich (https://online.telefonseelsorge.de/).
[Illustration: Jespa Jacob Smith – herzlichen Dank dafür!]
Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 19.10.2023 zur Kostenübernahme bei geschlechtsangleichenden Maßnahmen
Wie ihr wahrscheinlich mitbekommen habt, hat das Bundessozialgericht (BSG) am 19.10.2023 die Klage einer nicht-binären Person auf Kostenübernahme einer Mastektomie abgelehnt. Begründet hat das Gericht dies damit, dass transitionsspezifische Maßnahmen nach der aktuellen S3-Leitlinie „eine neue Untersuchungs- und Behandlungsmethode darstellen“ (da nicht mehr nur von binär gedachten Transitionsmaßnahmen ausgegangen wird und Selbstbestimmung eine deutlich größere Rolle spielt) und dass für die Kostenübernahme daher erst die Anerkennung dieser Methode durch den Gemeinsamen Bundesausschuss notwendig ist. Diese Entscheidung wirkt sich sowohl auf nicht-binäre als auch auf binäre trans* Menschen aus, die einen Antrag auf Kostenübernahme für transitionsspezifische Maßnahmen stellen, da es laut diesem Urteil keine Grundlage für den Anspruch auf Kostenübernahme für diese Maßnahmen mehr gibt.
Die Kostenübernahme für bereits begonnene Behandlungen soll, so das BSG, „aus Gründen des Vertrauensschutzes“ fortgeführt werden. Der GKV-Spitzenverband hat den GKVen empfohlen, dass bis zum Abschluss des G-BA-Verfahrens alle Behandlungen weiterhin wie bisher gehandhabt finanziert werden sollen. Daran sind die GKVen aber leider nicht gebunden.
Verständlicherweise gibt es unter nicht-binären und binären trans* Menschen enorm große Sorgen und Trans*-Berater*innen fragen sich, wie sie Ratsuchende gut informieren und begleiten können. Zurzeit ist Vieles noch unklar. Es arbeiten viele engagierte Menschen (Jurist*innen und Nicht-Jurist*innen) daran, die verschiedenen Handlungsoptionen auszuloten und Initiativen vorzubereiten, insbesondere in Bezug auf den Gemeinsamen Bundesausschusses (das G-BA-Verfahren), auf ein Gesetzgebungsverfahren, auf eine eventuelle Verfassungsbeschwerde und auf eventuelle weitere Verfahren. Wichtig für diese Arbeit ist die Veröffentlichung der Urteilsbegründung, die leider noch aussteht. Ich schreibe euch gern, wenn ich Konkretes weiß, das veröffentlichungsreif ist. Wir versuchen selbstverständlich mit darauf hinzuwirken, dass die Kosten für transitionsspezifische Maßnahmen sowohl für binäre trans* Menschen weiterhin als auch für nicht-binäre (trans*) Menschen zukünftig übernommen werden.
Für Fragen zum jetzigen Zeitpunkt möchte ich euch eine Veranstaltung des Bundesverbands Trans* empfehlen: Am Donnerstag, 23.11.2023 von 19 bis 20:30 Uhr findet eine Online-Veranstaltung des Bundesverbands Trans* zum Thema „Kostenübernahme geschlechtsangleichender Maßnahmen – Was wissen wir bereits über das Urteil des Bundesozialgerichts?“ statt. Infos zur Veranstaltung findet ihr hier: https://www.bundesverband-trans.de/bvt-frequently-asked-questions-no-12-kostenuebernahme-geschlechtsangleichender-massnahmen/ Anmelden könnt ihr euch bis zum 22.11.2023 per Mail an anmeldung@bv-trans.de.
Hier findet ihr die Pressemitteilung des BSG zum Urteil vom 19.10.2023: https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/2023_34.html
und hier weitere Infos zum Verfahren: https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Verhandlungen/DE/2023/2023_10_19_B_01_KR_16_22_R.html.
Und hier geht es zur Pressemitteilung der klagenden Person, ihrer Anwält*innen und der TIN-Rechtshilfe zum Urteil: https://tinrechtshilfe.de/2023/10/20/urteil-des-bundessozialgerichts-zu-mastektomien/
Großes Interesse am Fachtag „Trans* Menschen in der Pflege“ am 25.10. in Bochum
Auf großes Interesse stieß der Fachtag zum Thema „Trans* Menschen in der Pflege: Bedarfe kennen, Versorgung sensibel gestalten“, der am 25. Oktober 2023 an der Hochschule Rheinland-Westfalen-Lippe in Bochum stattfand. Organisiert wurde der Fachtag von der Landeskoordination Trans* NRW in Kooperation mit der Hochschule sowie dem Netzwerk Geschlechtliche Vielfalt Trans* NRW und der Landesfachberatung für gleichgeschlechtliche und trans* Lebensweisen in der offenen Senior*innenarbeit.
Neunzig (angehende) Pflegekräfte, weitere Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen sowie Ausbilder*innen und Multiplikator*innen setzten sich in Vorträgen und Workshops damit auseinander, wie der Pflegealltag trans*sensibel und trans*inklusiv gestaltet werden kann. Im Anschluss an die Einstiegsvorträge von Phé Hofmann zu Lebensrealitäten von trans* und nicht-binären Menschen sowie von Mischa Regenbrecht zu trans*sensibler Gesundheitsversorgung und Pflege fand in Workshops zu Themen wie „Geschlechtliche Vielfalt und psychische Gesundheit in der Pflege“ und „Trans*sensible Altenpflege“ und „Geschlechtliche Vielfalt in Pflegeausbildung und Praxisanleitung“ ein intensiver Austausch zu spezifischen Aspekten der Pflegepraxis statt.
Beim Fachtag wurde deutlich: Wie viele andere Bereiche auch, wird Pflege noch stark zweigeschlechtlich organisiert und gedacht, und stereotype, teilweise pathologisierende Vorstellungen von Transgeschlechtlichkeit und Nichtbinarität sind verbreitet. Viele trans* und nicht-binäre Menschen werden beispielsweise, häufig aus Unwissenheit, mit einer falschen Anrede angesprochen, bei der Zimmerzuteilung wird das (Identitäts-)Geschlecht nicht berücksichtigt und es kommt zu unangemessenen intimen Fragen. Auch kommt es aufgrund von fehlendem Wissen zu Nicht- und Falschbehandlungen. Der Fachtag bot nun einen Raum für eine Auseinandersetzung damit, wie Pflegende im Pflegealltag respektvoll mit trans* und nicht-binären Menschen umgehen können und was hinsichtlich spezifischer Fragen im Zusammenhang unter anderem mit Körperlichkeit, Sprache und Geschlechtseinträgen zu beachten ist. Handlungsleitend soll dabei auch eine intersektionale Perspektive sein, die mehrdimensionale Diskriminierungen explizit in den Blick nimmt.
Die enorme Nachfrage nach dem Fachtag (angemeldet hatten sich über 500 Personen) zeigt, wie groß der Bedarf an Fortbildung und Sensibilisierung zu diesem Thema ist und dass der Bedarf zunehmend erkannt wird – und das trotz der enormen Belastungen und herausfordernden Arbeitsbedingungen, denen Pflegekräfte alltäglich ausgesetzt sind.
Wir danken den Referent*innen herzlich für ihre weiterbringenden Inputs und den Teilnehmer*innen für ihre engagierte Teilnahme am Fachtag. Wir freuen uns sehr über die zahlreichen Rückmeldungen, dass die Teilnehmer*innen viele hilfreiche Impulse und praktische Anregungen dazu bekommen haben, wie die Pflegepraxis trans*- und nichtbinärsensibel gestaltet werden kann. Und wir hoffen, dass die Inputs und der Austausch im Rahmen dieses Fachtags ein bisschen dazu beitragen konnten, dass eine trans*- und nicht-binärinklusive Pflege Realität und perspektivisch eine Selbstverständlichkeit wird.
Erste Reaktion auf den im Kabinett beschlossenen Gesetzesentwurf zum Selbstbestimmungsgesetz
Das Bundeskabinett hat das Selbstbestimmungsgesetz beschlossen, das das TSG und die Regelungen in §45b PStG ablöst! Es geht nun für Lesungen im Plenum und für Arbeit in Ausschüssen in den Bundestag.
Ein historischer Schritt! Und gleichzeitig sind wir ernüchtert davon, dass die kritischen Rückmeldungen und Forderungen von Trans*- und Inter*-Selbstorganisationen und anderen Verbänden etc. kaum Berücksichtigung gefunden haben und seit Mai sogar noch weitere Einschränkungen der Selbstbestimmung in den Gesetzesentwurf aufgenommen worden sind. Die Änderung des Vornamens- und Geschlechtseintrags muss für alle trans*, nicht-binäre und/oder inter* Menschen selbstbestimmt möglich sein, auch für Jugendliche! Wir fordern ein klares Bekenntnis zu geschlechtlicher Selbstbestimmung ohne Ausnahmen. Die Menschenwürde und Selbstbestimmung von trans*, nicht-binären und/oder inter* Menschen darf in der Koalition, im Bundestag und im öffentlichen Diskurs, vor allem in der Auseinandersetzung mit trans*feindlichen Akteur*innen, nicht verhandelbar sein!
Unsere Ausführungen zum Referent*innenentwurf in unserer Presseerklärung vom 10.5.2023 treffen in weiten Teilen auch auf den Gesetzesentwurf zu. Die Presseerklärung kann hier im PDF-Format heruntergeladen werden.
Zu den neu aufgenommenen Regelungen, die wir für dramatisch halten, gehört der deutlich erschwerte Zugang für Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft.
Hier findet sich die Presseerklärung des Bundesverbands Trans* zum Kabinettsbeschluss, der wir uns inhaltlich anschließen.
Trans*-Peerberater*innen-Qualifizierung 2023 abgeschlossen
Am vergangenen Wochenende, am 19. und 20. August 2023, fanden in Dortmund die letzten beiden Module der diesjährigen Trans*-Peerberater*innen-Qualifizierung des NGVT* NRW und der Landeskoordination Trans* NRW statt. Herzlichen Glückwunsch an die zehn Absolvent*innen! Wir wünschen euch für eure (lebens!)wichtige Beratungsarbeit alles Gute und danken euch sehr für euer großes Engagement während der Qualifizierung und für die Trans*-Community.
Einen herzlichen Dank außerdem an die wundervollen Referent*innen Hannah Engelmann-Gith (www.hannah-engelmann.de), Né Fink (https://ne-fink.de), Louis Kasten und K* Stern (www.praxis-kstern.de)!
Die Fachqualifizierung für trans* und nicht-binäre Menschen, die in NRW andere trans*und nicht-binäre Menschen beraten, bestand in diesem Jahr aus sechs eintägigen Modulen, die an drei Wochenenden in der Jugendherberge Dortmund stattf¬anden. Zwischen den Modulen übten die Teilnehmer*innen selbstorganisiert Beratungssituationen und tauschten sich in Peergruppen aus. Im Rahmen der Qualifizierung konnten die Teilnehmer*innen Beratungsfähigkeiten und -techniken erlernen, vertiefen und üben und sich zudem Wissen zu Themen u.a. aus den Bereichen Trans*-Gesundheit und Recht aneignen.
Hannah Engelmann-Gith, freie Referentin für Gender Diversity mit langjähriger Erfahrung in der Beratung von trans* und nicht-binären Menschen, gestaltete mit den Modulen 1 und 6 eine inhaltliche Klammer um die weiteren Module der Qualifizierung. Der Fokus des Einstiegsmoduls lag auf Haltungen in der Trans*-Beratung, spezifischen Merkmalen von Peerberatung sowie Ansätzen einer diskriminierungssensiblen Beratung. Zudem leitete Hannah Engelmann-Gith eine erste Standortbestimmung und Selbstreflexion der Teilnehmer*innen an.
Im zweiten Modul vermittelte der*die Referent*in K* Stern, Heilpraktiker*in für (Körper)Psychotherapie und Trainer*in für geschlechtliche Vielfalt und körperorientierte Resilienzförderung, Grundlagenwissen zu geschlechtlicher Vielfalt, auch im Hinblick auf Mehrfachdiskriminierungen, sowie zu spezifischen Beratungsbedarfen nicht-binärer Menschen. Anschließend übten die Teilnehmer*innen den Beginn einer Beratung.
Das dritte Modul widmete sich unter der Leitung von K* Stern vielfältigen Fragen, die im Hinblick auf körpermodifizierende Behandlungsanliegen für die Trans*-Peer-Beratung relevant sind, und bot ebenso Raum zum Üben von Beratungen.
Im Rahmen des vierten Moduls vermittelte der Volljurist Dr. Louis Kasten Fachwissen zu juristischen Grundlagen im Hinblick auf Vornamens- und Personenstandsänderungen, auch nach dem entworfenen Selbstbestimmungsgesetz, Antidiskriminierungsrecht, Trans*-Elternschaft und Krankenversicherung und räumte auch mit verbreiteten Fehlinformationen auf. Louis Kasten berät seit vielen Jahren öffentliche Stellen, Beratungsstellen und Community-Projekte zu Rechten und juristischen Schwierigkeiten von trans* und insbesondere von nicht-binären Personen.
Im fünften Modul zu Beratungsgrundlagen hatten die Teilnehmer*innen Gelegenheit sich unter der Anleitung von Né Fink und anknüpfend an entsprechende Inputs mit ihrer Rolle als Berater*in, mit Grenzen in der Beratung, mit ihren Ressourcen und Skills für die Beratung sowie mit ihrem Umgang mit den eigenen Ressourcen auseinanderzusetzen. Angeleitet wurde das Modul von Né Fink, Sensibilisierungs- und Empowerment-Trainer zum Thema geschlechtliche Vielfalt, systemischer Berater und ehrenamtlicher Trans*-Berater.
Das sechste und letzte Modul der Qualifizierung widmete sich unter der Leitung von Hannah Engelmann-Gith Beratungstechniken u.a. im Hinblick auf das Erfragen von Anliegen, Reframing und wohlformulierte Ziele sowie einem gemeinsamen Abschluss. Die Teilnehmer*innen hatten bei Übungen zudem Gelegenheit, ihr vielfältiges im Rahmen der Qualifizierung erworbenes und vertieftes Wissen zu Beratungsgrundlagen, Gesundheit und Recht anzuwenden.
Das Feedback der Teilnehmer*innen zur Gestaltung und Organisation der Qualifizierung war sehr positiv, was uns sehr freut.
Dank der Förderung durch das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen konnte die Qualifizierung für die zehn Teilnehmer*innen kostenfrei angeboten werden.
Die Trans*-Peerberater*innen-Qualifizierung des NGVT* NRW und der Landeskoordination Trans* NRW findet seit 2017 in einem zweijährigen Turnus statt. Für 2025 ist ein erneuter Durchgang der Qualifizierung geplant, sofern die erforderlichen Mittel bewilligt werden. 2024 soll es ergänzende Angebote für Trans*-Peerberater*innen geben, voraussichtlich ein eintägiges Fortbildungsangebot zu juristischen Themen.
Das Foto zeigt sieben der zehn Absolvent*innen der diesjährigen Qualifizierung.
Achtsamkeit und Selbstfürsorge - ein Workshop für junge trans* und nicht-binäre BI_PoCj bis 27 Jahre
Mindfulness and self-care - a workshop for young trans and non-binary BI_PoCj up to 27 years of age
[English below]
Ihr möchtet mal so richtig abschalten und mit anderen jungen trans* und nicht-binären BI_PoCj* eine Pause vom Alltag machen? Dann kommt zum Workshop „Achtsamkeit und Selbstfürsorge“ mit Kuem am 12.08.23 in Köln.
Vor Ort werdet nur ihr als Gruppe sein, da wir euch einen Safer Space zur Verfügung stellen möchten. Wenn ihr Lust habt dabei zu sein, dann freuen wir uns über eine vorherige Anmeldung per Mail bis zum 09.08.23 an qmunity@queere-jugendfachstelle.nrw.
Eure Fahrtkosten zum Workshop und zurück werden erstattet.
Die Plätze sind begrenzt, also sichert euch einen Workshopplatz und sagt euren Freund*innen Bescheid. Ihr könnt doch nicht dabei sein? Kein Problem, sagt uns einfach kurz ab.
Wenn ihr teilnehmen wollt, dann bringt euch bitte eine Yogamatte oder eine Decke und ein Kissen zum Hinsetzen sowie bequeme Kleidung mit. Kleine Snacks und Getränke gibt es für euch vor Ort.
Wer? Trans* und nicht-binäre BI_PoCj bis 27 Jahre
Wann? 12.08.2023, 14-17 Uhr
Wo?Köln (Die Adresse bekommen die Teilnehmer*innen per Mail zugeschickt.)
Anmeldung: Bis zum 09.08.23 per Mail an qmunity@queere-jugendfachstelle.nrw
*Unter BI_PoCj verstehen wir im Hinblick auf diese Veranstaltung (post)migrantische Menschen und Menschen mit Rassismus-, Antislawismus und/oder Antisemitismuserfahrung.
English:
Mindfulness and self-care, a workshop for young trans and non-binary BI_PoCj up to 27 years of age
Do you want to take a break from everyday life with other young trans and non-binary BI_PoCj*? Then come to the workshop “Mindfulness and self-care” with Kuem on August 12th, 2023 in Cologne.
In the location only this group will be there, as we would like to provide you with a safer space. If you would like to be there, we look forward to receiving your registration by email to qmunity@queere-jugendfachstelle.nrw by August 9th, 2023.
Your travel expenses to the workshop and back will be reimbursed.
Places are limited, so make sure you secure a place in the workshop and let your friends know. You registered but can't be there? No problem, just let us know.
If you want to participate, please bring a yoga mat or a blanket and a pillow to sit on. We recommend you wearing comfortable clothes. Small snacks and drinks are available for you on site.
Who? Trans and non-binary BI_PoCj up to 27 years of age
When? August 12th, 2023, 2-5 p.m.
Where? Cologne (the exact address will be sent to participants of the event via email)
Registration: By August 9th, 2023 by email to qmunity@queere-jugendfachstelle.nrw
* By BI_PoCj we mean, in the context of this event, (post) migrants and people experiencing racism, anti-slavism and/or anti-semitism.
Fachtag "Trans* Menschen in der Pflege: Bedarfe kennen, Versorgung sensibel gestalten"
Pflege zielt darauf, Menschen mit ihren individuellen Bedarfen und Bedürfnissen in verschiedenen
Settings der Gesundheitsversorgung zu begleiten. Orientiert an den Lebensaktivitäten der
Menschen schließt dies ein, geschlechtliche Vielfalt der zu Pflegenden anzuerkennen und zu berücksichtigen.
Im Pflegealltag stellt die Gestaltung einer trans*sensiblen und trans*inklusiven Versorgung nicht
selten eine Herausforderung dar und die Geschlechtsidentität von trans*Patient*innen wird im
Versorgungsprozess häufig nicht (ausreichend) respektiert. Dies zeigt sich beispielsweise in der
stationären Versorgung sehr deutlich, wenn es um die Frage der Zimmerzuteilung geht. Mangelnde
strukturelle Rahmenbedingungen im Versorgungssystem, fehlende Kenntnis der Bedarfe
und damit verbundene Unsicherheiten sowie fortbestehende Tabuisierung tragen zu Diskriminierung
und nicht selten zu Unter- oder Fehlversorgung bei, die die psychische wie physische Gesundheit
und die Genesung von trans*Patient*innen zusätzlich belasten können.
Die Evangelische Hochschule Rheinland-Westfalen-Lippe, die Landeskoordination Trans* NRW,
das Netzwerk Geschlechtliche Vielfalt Trans* NRW e.V. und das rubicon e.V. laden gemeinsam zu
einem Fachtag ein:
Wir möchten professionell Pflegende, Mitarbeitende in Pflegeausbildung und -praxis, Auszubildende
und Studierende sowie Interessierte zur Lebenssituation von trans* Menschen und ihren
gesundheitlichen Versorgungsbedarfen informieren. Im Rahmen von Vorträgen und Workshops
möchten wir für eine Pflegepraxis sensibilisieren, die vielfältige Geschlechtsidentitäten achtet,
und einen Austausch zur Gestaltung einer trans*sensiblen und trans*inklusiven Pflege anregen.
Wann? Mittwoch, 25.10.2023 von 10.00 bis 16.00 Uhr
Wo? Evangelische Hochschule Rheinland-Westfalen-Lippe,
Immanuel-Kant-Straße 18-20, 44803 Bochum
Organisation: Evangelische Hochschule Rheinland-Westfalen-Lippe, Landeskoordination
Trans* NRW, Netzwerk Geschlechtliche Vielfalt Trans* NRW e.V.,
rubicon e.V.
Das gesamte Programm des Fachtags lässt sich HIER einsehen.
Eine Anmeldung ist bis zum 12. Juni 2023 per E-Mail an veranstaltungen@evh-bochum.de möglich. Ab dem 19. Juni erhaltet ihr eine Rückmeldung dazu, ob die Anmeldung berücksichtigt werden konnte. Eine Abfrage persönlicher Bedarfe und der Präferenzen für einen Workshop erfolgt separat zeitnah vor der Veranstaltung.
Wir freuen uns auf eure Anmeldungen!