Am 7. Mai hat der Bundestag das Gesetz zum Schutz vor „Konversionsbehandlungen“ beschlossen. Den Gesetzestext ist hier abrufbar.
Mit „Konversionsbehandlungen“ sind Maßnahmen gemeint, mit denen die Geschlechtsidentität und/oder die sexuelle Identität/Orientierung einer Person geändert werden sollen.
Wir teilen die Einschätzung des Bundesverbands Trans* (BVT*) zum verabschiedeten Gesetz. Die Pressemitteilung des BVT* findet ihr hier.